Der Verbandkasten ist der wohl meistignorierte Pflichtgegenstand im Auto. Er liegt seit Jahren im Kofferraum, das Ablaufdatum kennt niemand, und aufgemacht hat ihn auch noch keiner. Ein guter Anlass, das einmal zu ändern.

Was nach DIN 13164 enthalten sein muss

Die Masken sind seit Februar 2023 Bestandteil der Norm. Praktisch relevant: Ihr Fehlen allein führt bei einer Kontrolle nicht zu einem Bußgeld.

Haltbarkeit und Bußgeld

Auf dem Kasten steht ein Verfallsdatum, das sich auf die sterilen Materialien bezieht – meist liegt es bei etwa fünf Jahren. Nach Ablauf gilt die Sterilität der Kompressen und Binden nicht mehr als gesichert.

Die ehrliche Antwort zum Bußgeld

Fehlt der Verbandkasten ganz, sind 5 Euro Verwarnungsgeld fällig – eine Summe, die niemanden erzieht. Für einen bloß abgelaufenen Kasten sieht der Bußgeldkatalog keinen eigenen Tatbestand vor. Vorgeschrieben ist aber, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß ausgerüstet ist, und bei der Hauptuntersuchung kann ein abgelaufener Kasten beanstandet werden.

Warum es trotzdem nicht ums Bußgeld geht

Fünf Euro sind kein Argument. Das Argument ist: Wenn man den Kasten braucht, braucht man ihn wirklich – und dann ist es ärgerlich, wenn die Binde brüchig, die Schere verrostet oder die Rettungsdecke verklebt ist. Ein Ersatzkasten kostet etwa so viel wie zwei Kaffee.

Was ich zusätzlich ins Auto legen würde

Der Blick, der sich lohnt

Einmal im Jahr, zum Beispiel beim Wechsel auf Winterreifen: Kasten aufmachen, Datum prüfen, Warnweste und Warndreieck kontrollieren. Das dauert zwei Minuten. Wer dabei merkt, dass er mit dem Inhalt nichts anzufangen wüsste, hat gleich die Antwort auf die Frage, ob eine Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses fällig wäre.